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Rechtliche Tipps zur Überlassung eines Content-Management-Systems


Ein WEB-Content-Management-System, ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem.
Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Das Besondere an einem CMS ist dabei, dass die Organisation und Aktualisierung einer
Website möglich ist, ohne dass der Anwender über Programmierkenntnisse oder Kenntnis von
HTML verfügen muss.
Was ist rechtlich bei der Überlassung eines CMS zu beachten?
Nutzungsrechte
Bei der rechtlichen Gestaltung von CMS-Überlassungsverträgen ist zunächst zu entscheiden,
ob die Software auf Dauer (Kauf) oder auf Zeit (Miete) überlassen werden soll. Die
Nutzungsrechte an der Software werden also entweder dauerhaft oder auf Zeit eingeräumt.
Weiter ist zu entscheiden, ob der Nutzer das CMS auf einer Homepage oder auf mehreren
einsetzen darf und wie viele Nutzer die Software gleichzeitig nutzen dürfen.
Da in der Regel der Quellecode des CMS mit überlassen werden muss, sind strikte Regeln
notwendig, in wiefern er geändert werden darf und welche Nutzungsrecht dann an diesen
geänderten Softwareteilen bestehen. Auch hat der Lizenzgeber klarzustellen, dass keine
Mängelansprüche bei Mängeln an geänderten Softwareteilen bestehen, es sei denn, dass der
Lizenznehmer nachweisen kann, dass die Änderung für die gerügten Mängel nicht ursächlich
war.
AGB-rechtliche Besonderheiten
Da die Überlassung in der Regel auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) erfolgt, sind des Weiteren die Besonderheiten der AGB-rechtlichen
Wirksamkeitserfordernisse des BGB zu beachten.
Keine Haftung für fremde Inhalte
Der Lizenzgeber hat des Weiteren klarzustellen, dass er für die Rechtmäßigkeit und die
Fehlerfreiheit fremder Inhalte keine Haftung übernimmt.
Pflege des CMS
Will der Lizenzgeber das CMS pflegen, hat er zu regeln, in welcher Form und in welchem
Ausmaß er neben der Softwareüberlassung Dienstleistungen anbietet. Diese können sein:
- Installation des CMS
- Anpassung des CMS an die Bedürfnisse des Lizenznehmers
- Beantwortung von Nutzerfragen
- Lieferung von Updates
- Beseitigung von Störungen.
Andere AGB-Regularien
Die übrigen Regelungen in einem CMS-Vertrag unterscheiden sich nicht weiter von dem
Regelungsumfang in einem normalen Miet- oder Kaufvertrag.
Fazit: Überblick über mögliche Regeln in einem CMS-Vertrag
Im Folgenden wird hier ein Überblick gegeben, welche Regularien in einem CMS-Vertrag
aufgenommen werden sollten. Das Beispiel regelt dabei den Abschluss eines Vertrages über
die dauerhafte Überlassung eines CMS über das Internet.
Wichtige Regelungsinhalte:
- Geltungsbereich
- Gegenstand des Vertrages
- Vertragsschluss im Internet
- Verpflichtungen des Lizenznehmers
- Widerrufsbelehrung
- Überlassung der Software und Übertragung der Nutzungsrechte
- Installation der Software und SoftwareDESIGN
- Pflege der Software
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Beschaffenheit der Software und der Installation
- Mängelhaftung
- Haftung
- Datenschutz
- Anwendbares Recht
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff12/2007, Elisabeth Keller-Stoltenhoff

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