Revisionssichere Archivierung im Licht neuer rechtlicher Anforderungen II

Autor: Dr. Ulrich Kampffmeyer
Eingetragen seit: 10/2001
Letzter Beitrag: 06/2010
Beiträge insgesamt: 59
Expertenprofil   Alle Experten   

DruckversionAls E-Mail versendenZum Magazin-Forum

Kapitel:



Die rechtliche Situation zum Dokumentenmanagement

Wenn wir uns nun mit der rechtlichen Situation in Umfeld Archivierung und Dokumentenmanagement beschäftigen, möchte ich eingangs einige Grundsatzpositionen festhalten: ich halte es für unbedingt notwendig, dass die Finanzbehörden die GDPdU herausgegeben haben. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Erstens bewegen wir uns in einer Welt, wo immer mehr Information nur noch digital entsteht und auch nur noch digital bewertet werden kann. Schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit, um jeden Steuerpflichtigen gleich behandeln zu können, war es notwendig die elektronische Welt endlich in die Realität der Steuerprüfung einzubeziehen. Zum Zweiten waren die GDPdU unumgänglich, denn das haben wir uns in nicht einfach so in Deutschland ausgedacht, wir sind sogar gemessen am internationalen Standard am Ende der Tabelle. Die elektronische Steuerprüfung ist im Ausland seit Jahren längst Usus. Drittens bin ich der Überzeugung, dass man die GDPdU nicht immer nur unter dem Blickwinkel "Zitronenpresse" betrachten darf, dass jetzt die Finanzbehörden die Steuerpflichtigen auspressen und ihnen auf die Finger klopfen wollen. Man kann den GDPdU auch etwas Positives abgewinnen: Sie zwingen Sie, sich einmal ernsthaft Gedanken über die langfristige Bewahrung, Sicherung und Nutzung des elektronischen Wissens in Ihrem Unternehmen zu machen.

Die Spitze des Eisberges

Die Diskussion um die Archivierung steuerrelevanter Daten und Dokumente ist nur die Spitze des Eisberges! Dokumente werden vermehrt elektronisch erstellt und sind nicht mehr für eine Präsentation in Papierform ausgelegt, z.B.:

  • Dynamische Dokumente
  • Elektronisch signierte Dokumente
  • Automatisch erzeugte Massendrucke
  • atensätze, die durch beschreibende Meta-Daten und Formatinformationen erst zum Dokument werden

Die rechtliche Gleichstellung von Papier - und elektronischen Dokumenten ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Informationszeitalter. Letztlich muss man aber konstatieren, dass die Diskussion um die GDPdU, um die steuerrelevanten Daten, eigentlich nur die Spitze des Eisberges ist. Es wird deshalb über die GDPdU diskutiert, weil es um Ihr Geld und Einblick in Ihre Unternehmensdaten geht. Es gibt aber Bereiche, die viel wichtiger werden können als die paar steuerrelevanten Daten. Hintergrund ist, dass immer mehr Information elektronisch entsteht, die nicht mehr für eine physische Repräsentation ausgelegt ist. Alles, was Sie hier auf Ihren Tischen an Informationsmaterial liegen haben, ist ursprünglich einmal elektronisch entstanden, "digital born" wie der Amerikaner sagt. Wenn es denn keine Papieroriginale mehr gibt, als nur elektronisch originär entsteht, dass muss man auch auf die elektronischen Informationen durchgreifen können. Deshalb war die Gleichstellung von Papierdokumenten und elektronischen Dokumenten auch die entscheidende Grundlage, um wirklich ernsthaft einmal über E-Commerce, E-Business und all diese anderen schönen Modetrends zu diskutieren. Ohne diese rechtliche Gleichstellung gibt es das vielzitierte Informationszeitalter nicht.

HGB Handelsgesetzbuch

Die §§ 239, 257 HGB regeln die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Archivierung von kaufmännischen Dokumenten - unabhängig davon, ob in Papier oder in elektronischer Form. In Bezug auf die rechtliche Gleichstellung hat sich einiges im vergangenen Jahr getan. Der Ursprung der GDPdU ist auf Änderungen des HGB zurückzuführen. Das HGB hat aber noch eine andere, sehr wichtige Stelle, wo nämlich im § 239 HGB definiert wird, was denn eigentlich die Kriterien für eine revisionssichere elektronische Archivierung sind. Dort lassen sich all die Begriffe wie Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit des Gesamtverfahrens, Schutz, Nutzung nur durch Berechtigte, Dokumentation des Verfahrens, Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit etc. ableiten.

Grundsätzliche Anforderungen an die revisionssichere Archivierung nach § 239 HGB

  • Ordnungsmäßigkeit
  • Vollständigkeit
  • Sicherheit des Gesamtverfahrens
  • Schutz vor Veränderung und Verfälschung
  • Sicherung vor Verlust
  • Nutzung nur durch Berechtigte
  • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
  • Dokumentation des Verfahrens
  • Nachvollziehbarkeit
  • Prüfbarkeit

Ein zweiter wichtiger Gesetzestext ist die AO, die Abgabenordnung, zuletzt geändert im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes. Die GDPdU lassen sich auf die §§ 146 und 147 zurückführen - dort ist das Recht auf die Einsichtnahme in Ihre Daten rechtswirksam verankert.

Abgabenordnung AO

  • In der Abgabenordnung §§ 146, 147, 200 AO sind die Anforderungen an die Aufbewahrung und die Prüfung von kaufmännischen Dokumenten aufgeführt.
  • Die Änderungen in der AO führten zur digitalen Steuerprüfung, die in den GDPdU beschrieben ist:
  • Während der Aufbewahrungsfristen müssen Daten jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht werden und maschinell ausgewertet werden können
  • Sind Daten mit einem DV-System erzeugt worden, hat die Finanzbehörde das Recht, Einsicht zu nehmen und das System zur Prüfung zu nutzen
  • Daten müssen maschinell auswertbar sein und auf Anforderung auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden

Für das Thema Archivierung sind für das Thema elektronische Archivierung sind die GoBS, Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, wesentlich wichtiger als die GDPdU. Die GoBS gibt es schon seit Jahren und so richtig scheint sich niemand um die Anforderungen dieser Grundsätze gekümmert zu haben. Eigentlich sollte jeder von Ihnen eine GoBS-konforme Buchhaltung haben. Wie Sie heute morgen von den Kollegen von Ernest & Young in ihrem Praxisbericht gehört haben, scheint das nicht überall immer so der Fall zu sein. Probleme mit der Einhaltung der GoBS werden jetzt erst offenbar, wo die Steuerprüfer nicht mehr auf Papier zurückgreifen, sondern direkt auf Daten in Ihren Systemen mit Z1 und Z3 zugreifen. Die GoBS gewinnen daher jetzt erst richtig an Bedeutung.

In den GoBS ist festgelegt, wie wird mit gescannten Dokumenten umgegangen, wie müssen originär elektronische Daten verarbeitet werden, wie muss ein internes Kontrollsystem implementiert sein, was ist eine Verfahrensdokumentation.

Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GoBS

Die GoBS besteht aus einem BMF-Schreiben und einer Ausarbeitung der AWV, die im Bundessteuerblatt Teil 1 vom 14.12.1995 zusammen veröffentlicht wurden. Die Anforderungen gelten nicht nur für Buchführungssysteme sondern sind auch für Dokumenten-Management und elektronische Archivsysteme anzuwenden.

In der GoBS ist im Detail geregelt:

  • wie mit gescannten Dokumenten und originär elektronischen Daten umgegangen werden muss,
  • wie das IKS Interne Kontrollsystem beschaffen sein muss,
  • welche Anforderungen an die Sicherung und Bereitstellung von elektronisch gespeicherten kaufmännischen Informationen bestehen,
  • dass eine Verfahrensdokumentation zu erstellen und zu pflegen ist,
  • etc.

Die GDPdU sagen hierzu nichts, sie beziehen sich allerdings mehrfach auf die GoBS. Allerdings gibt es auch einige Divergenzen zwischen den beiden Grundsätzen, z.B. die behandelt von eingehenden Geschäftsbriefen mit steuerrelevanten Daten, die originär aufbewahrt werden müssen, und so im Zweifels nicht maschinell auswertbar vorliegen. Die GoBS regelt das Thema Archivierung konkreter als dies die GDPdU tun. Die GDPdU regelt nur den Datenzugriff, die GoBS, enthalten die Vorgaben, wie mit aufbewahrungspflichtigen kaufmännischen Dokumenten in elektronischer Form umzugehen ist.

Lesen Sie das nächste Kapitel

weiter
 1: GoBS und GDPdU

09/2003, Dr. Ulrich Kampffmeyer





Dr. Kampffmeyer ist Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH, Hamburg, eine produkt- und herstellerunabhängige Beratungsgesellschaft für Informationsmanagement (IM).
Alle Experten   
Publizieren Sie Ihren eigenen Fachbeitrag   

Mehr Informationen zu Project Consult


Kommentare zu diesem Beitrag 


Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Beitrag

Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nichts und bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter.
Ihre E-Mail Adresse:  
RSS-Feed: Alle News aktuellUnsere News auf Ihrer Website

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Revisionssichere Archivierung im Licht neuer rechtlicher Anforderungen IV
Erfahren Sie in der Fortsetzung des Beitrages "Revisionssichere Archivierung und Dokumentenmanagement im Licht neuer rechtlicher Anforderungen" alles über die Datenerfassung....
Revisionssichere Archivierung im Licht neuer rechtlicher Anforderungen III
Der Verband der Anbieter dieser Technologien, der VOI, Verband Organisationssysteme und Informationssysteme, hat vor längerer Zeit schon eine sehr interessante Aufstellung herausgegeben, wie ein revisionssicheres System zu definieren ist...
Revisionssichere Archivierung im Licht neuer rechtlicher Anforderungen I
Wenn man an Archive denkt, so fallen einem immer zuerst die staubigen Hallen tief im Keller mit endlosen Reihen selten benutzter Aktenordner ein, in die man möglichst nicht mehr reingucken möchte...
Offene Flanke der elektronischen Archivierung: Websites und Webtransaktionen II
Durch den MEDIAKOM-Wettbewerb und die BUNDONLINE2005-Initiative ist in das Thema Webpräsenz in der öffentlichen Verwaltung viel Bewegung gekommen. Kaum eine Kommune oder Behörde, die nicht inzwischen ihre eigene Webseite unterhält...
Die Evolution des Geschäftsberichts: Von der Dokumentation zum Multitool
Geschäftsberichte von heute haben eine bemerkenswerte Entwicklung hinter sich. Verbirgt sich dahinter doch ursächlich nur der Jahreabschluss einer Kapitalgesellschaft, der beim Amtsgericht zu hinterlegen ist, haben sich inzwischen die Anforderungen erhöht

Beiträge aus anderen Themenbereichen

VOICE Days plus: Deutschlands Servicewelt im Fokus
Im Interview spricht der Schirmherr der Initiative Prof. Dieter Spath über "Das Konstruktionsbüro für Dienstleistungen" und vieles mehr. Am 12. Oktober eröffnet Prof. Dieter Spath den VOICE Days plus Kongress...
Lösungsmöglichkeiten zum Konflikt der E-Mail-Archivierung mit Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
Die Gestattung der privaten Nutzung der betriebseigenen IT-Infrastruktur durch die Mitarbeiter bringt nicht zu unterschätzende rechtliche Komplikationen mit sich – gerade was auch die Archivierung von E-Mails anbelangt...
eCommerce & Datenschutz - Das sollten Sie wissen
Datenschutz spielt auch im eCommerce eine große Rolle. So müssen z.B. für den Betrieb eines Onlineshops die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden...

Erotik Modelle
Das Content Management PortalDas Dokumenten Management PortalDas IT-Security PortalDas Customer Relationship Management PortalDas E-Commerce PortalDas Enterprise Resource Planning PortalPortal für VoIP und mobile KommunikationDas Magazin für IT im KrankenhausDas Verzeichnis für IT-Profis
homeimpressumerklärung zum datenschutz - privacy policykontaktwerbung

know how

news

veranstaltungen

Schnellsuche