Wie wichtig das Thema barrierefreier Websites ist, wird oftmals verkannt. Die falsche Annahme, es handele sich bei den Nutznießern um eine Randgruppe der Internetnutzer, verleitet so manchen CMS-Hersteller dazu, an einem Zukunftsmarkt vorbei zu planen. Die Zukunft in Deutschland wird nämlich von einer alternden Gesellschaft geprägt, in der sich zunehmend Menschen mit altersbedingten Seh-, Hör, und Konzentrationsschwächen online bewegen wollen - auch sie sind körperlich beeinträchtigt.
Mehr Senioren im Internet
Mit einem barrierefreien Online-Shop erreicht man also nicht nur Blinde als zusätzliche Käuferschicht, sondern auch die wachsende Zahl alter Menschen. Der sogenannte demographische Wandel vollzieht sich rasant: In der nächsten Generation wird sich das Durschnittsalter von 40 auf 51 Jahren verschieben. Die Bevölkerungspyramide wird auf den Kopf gestellt, weil zu wenige Kinder geboren werden und sich die Lebenserwartung laufend erhöht.
"In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert. Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das Internet. Auch der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt stetig zu.", sagt der CMS-Experte Markus Nix. Zudem gibt es ein überdurchschnittliches Wachstum an Internetanwendern bei den über 50-Jährigen. Natürlich wird auch die derzeit aktivste Gruppe der Surfer, die heute zwischen 20 und 40 Jahren alt sind, nicht jünger.
Barrierefreiheit ist ein Muß
In Deutschland kommen öffentliche Einrichtungen nicht mehr an barrierefreiem Layout und Inhalten vorbei. Sie müssen bis Ende des Jahres die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) umgesetzt haben, die im wesentlichen die Einhaltung der internationalen Richtlinien zur Barrierefreiheit der Web Accessibility Initiative (WAI) verlangt.
Die BITV bezieht sich auf §11 des Behindertengleichstellungsgesetzes und verpflichtet alle Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Landesverwaltungen einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten und somit die grundsätzlich uneingeschränkte Nutzung durch körperlich eingeschränkte Menschen sicherzustellen.
Was für die Websites öffentlicher Einrichtungen wie Universitäten und kommunale Dienststellen nun per Gesetz gilt, das gilt aufgrund der sich ändernden Marktsituation einer alternden Gesellschaft auch für privatwirtschaftliche Anbieter von Internetinhalten: Barrierefreiheit ist ein Muß.
Barrierefreiheit auf die Tagesordnung
Es gilt folglich: Wer im Internet-Markt erfolgreich sein will, muss immer stärker auf die Bedürfnisse der Senioren eingehen. Barrierefreiheit bedeutet Zukunftsfähigkeit und gehört daher auf die Tagesordnung der CMS-Anbieter.
Dies hat eZ systems erkannt: Der Hersteller des Open Source Enterprise CMS eZ publish hat vor einem Jahr die Einhaltung der WAI-Richtlinien zu einem festen Bestandteil des Entwicklungsprozess gemacht. Das Resultat war eine stark überarbeitete Oberfläche in der Version 3.5 von eZ publish. Die kürzlich erschienene Version 3.6 bietet weitere Verbesserungen in diesem Bereich und damit die umfassende Einhaltung der WAI-Richtlinien.
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