Web Content Accessibility Guidelines 1.0


24.11.2004

Web Content Accessibility Guidelines 1.0

Die WCAG1 enthalten 66 Checkpunkte, die in 14 Themengebiete (themes) gegliedert sind. Die Themengebiete bestehen jeweils aus einer Richtlinie und den zugeordneten Checkpunkten. Jeder Checkpunkt hat eine Priorität 1, 2 oder 3, je nach dem wie schwerwiegend die Nichterfüllung des Checkpunktes für Menschen mit Behinderung ist. Eine Beschreibung dieser Prioritäten wird in Abschnitt 1.4.4 geliefert. Eine Zusammenfassung der WCAG1-Checkpunkte und deren Prioritäten liefert folgende Tabelle:

 BezeichnungAnzahl der CheckpunktePriorität 1/2/3
1Textäquivalente und Alternativen54/0/1
2Farben und Kontraste2 (+1)1/1/1
3Trennung von Inhalt und Layout70/7/0
4Sprachliche Besonderheiten31/0/2
5Tabellen62/2/2
6Allgemeine Rückwärtskompatibilität53/2/0
7Dynamische Inhalte51/4/0
8Benutzerschnittstellen11/0/0
9Geräteunabhängigkeit51/2/2
10Kompatibilität zu Hilfsmitteln50/2/3
11W3C-Techniken41/2/1
12Kontextuelle Hilfen41/3/0
13Navigation und Orientierung100/4/6
14Verständlichkeit31/0/2

Barrierefreiheit in der Informationstechnik bedeutet einerseits die reine Zugänglichkeit, die auf technischer Ebene eindeutig definiert werden kann. Die Zugänglichkeit als solche wird oft von dem Ausgabemedium, also zum Beispiel einem Screenreader, oder der geräteunabhängigen Bedienung bestimmt. Viele Checkpunkte der WCAG1 sind technischer Natur und können auf technischer Ebene formuliert und auch geprüft werden.

Andererseits gibt es viele Barrieren im Web, die individuell sehr unterschiedlich wahrgenommen werden, auch bei vermeintlich homogenen Nutzergruppen. Wann ist ein Webauftritt gebrauchstauglich? Wann sind Navigationsmechanismen kompliziert? Wann sind Farben wahrnehmbar? Wann ist der logische Aufbau einer Seite universell nutzbar? Bestimmte Themen, wie etwa Kontraste oder Verständlichkeit, können nicht präzise spezifiziert werden, um sowohl der Barrierefreiheit als auch der Gestaltungsfreiheit gerecht zu werden. Diese Aspekte der Barrierefreiheit werden in den WCAG1 zwar angesprochen, aber nicht ausführlich beschrieben oder mit Beispielen belegt.

Soll die Barrierefreiheit von Webauftritten garantiert werden, reicht es nicht aus, wenn die technischen Barrieren behoben werden. Die meist vielfach vorkommenden weichen und nicht objektiv prüfbaren Kriterien müssen genauso berücksichtigt werden. Hier muss der Nutzer das letzte Wort haben. Die WCAG1 waren ihrer Zeit weit voraus, auch wenn es heute einige kritische Stimmen dazu gibt. Teilweise beziehen sich diese auf veraltete technische Gegebenheiten und teilweise auf Kriterien der WCAG1, die zu allgemein gehalten wurden bzw. technisch nicht prüfbar sind und deshalb bei der Gestaltung von Webseiten zu selten umgesetzt werden. Der wesentliche Nachteil dieser Empfehlungen ist jedoch, dass sie nur auf HTML bzw. XHTML anwendbar sind. Viele Techniken, die heute im Web eingesetzt werden, zum Beispiel Flash oder PDF, werden von den WCAG1 nur indirekt oder gar nicht erfasst.




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Autor

  • Jan Eric Hellbusch

Jan Eric Hellbusch ist Berater im Projekt "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" beim Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS).




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