Der Datenschutz-Streit nimmt kein Ende: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder geben Bedingungen für die Nutzung sozialer Netzwerke vor. Auch der Datenschutz rund um Cloud Computing und IPv6 stand auf dem Programm der 82. Datenschutz-Konfernez.
Die Entschlüsse der 82. nationalen Datenschutz-Konferenz
Auf der 82. Konferenz der Datenschützer des Bundes und der Länder am 28. und 29. September in München stand u.a. das Thema "Datenschutz in sozialen Netzwerken" im Fokus. Die Datenschutzbeauftragten stellten nochmals klar, dass sich Anbieter sozialer Netzwerke mit Sitz außerhalb der EU an europäische Datenschutzstandards halten müssen, wenn deren Angebote auf den europäischen Markt zielen. Auslöser ist u.a. die aktuelle Diskussion zwischen dem aus Dublin agierenden Unternehmen Facebook und dem ULD Schleswig-Holstein. Dieses hatte im Rahmen einer umfassenden Untersuchung festgestellt, dass viele Facebook-Angebote gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Im Zuge dessen wurden Webseiten-Betreiber in Schleswig Holstein aufgefordert, diese Angebote bis Ende September 2011 zu entfernen, ferner kündigte das ULD Bußgeldverfahren an.
Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Ländern fordern öffentliche Stellen nun auf, soziale Netzwerke "zurückhaltend" zu nutzen. Auf das Anlegen von Profilen (darunter auch sog. Facebook-Fanpages) sowie das Einbinden von Social-Media-Plugins (bspw. den "Gefällt-mir-Button") soll verzichtet werden, solange diese Social-Media-Angebote den geltenden Standards nicht genügen. Es handelt sich hier vor allem um Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) des Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und der Europäischen Datenschutzrichtlinie.
ULD kämpft weiter gegen Facebook
Unterdessen kämpft auch das ULD weiter gegen Facebook. Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD, äußert sich wie folgt in einer aktuellen Mitteilung : "Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD – wie angekündigt – ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten."
Auslöser und Hintergründe der Datenschutzdiskussion um Facebook wurden bereits in dem Artikel " Datenschutz vs. Facebook: sichere Zwei-Klick-Button " zusammengefasst.
Datenschutz bei Cloud Computing
Neben dem Datenschutz in sozialen Netzwerken stand auch das Thema Cloud Computing auf der Tagesordnung der 82. nationalen Datenschutz-Konferenz. Vor allem die Voraussetzungen für die Auslagerung von IT-Systemen an US-Anbieter wurden verschärft. So wurden in der veröffentlichten " Orientierungshilfe Cloud-Computing " u.a. Kontrollpflichten des Cloud-Anwenders festgeschrieben.
Die Datenschützer setzten sich ferner mit dem neuen Internet-Adressierungsstandard IPv6 und den vorgesehenen Identifizierungspflichten im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche der Bundesregierung auseinander.
Alle Themen und Entschlüsse der Datenschutz-Konferenz finden Sie unter: www.bfdi.bund.de
Links und weiterführende Informationen
- Entschließung des zum Thema Datenschutz in sozialen Netzwerken
- Entschließung zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Cloud-Computing
- Orientierungshilfe Cloud-Computing
- ULD: Dialog mit Facebook hindert nicht Durchsetzung des Datenschutzes
- Telemediengesetz (TMG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Europäische Datenschutzrichtlinie














