Berge hoch, Barrieren niedrig - Schweiz setzt WCAG 2.0 um

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Gute Nachrichten für Internetnutzer in der Schweiz. Das Land hat seine Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Der Informatikrat des Bundes (IRB) hat am 26. Januar 2010 einstimmig die Änderungen des Standards P028 Version 2.0 angenommen. Bestehende Webseiten des Bundes müssen demnach bis zum 31.12.2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen.

Neue Websites müssen ab sofort diese Richtlinien einhalten. Damit ist die Schweiz das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. Diese Übersetzung hat eine von der Aktion Mensch im Rahmen der Initiative Einfach-für-Alle ins Leben gerufene Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr erstellt. Derzeit werden unter Federführung der Aktion Mensch die Programmier- und Gestaltungstechniken zur WCAG 2.0 und weiterer erläuternder Dokumente übersetzt.

Deutsche Richtlinien sind veraltet

In Deutschland lässt dagegen die Neufassung der »Barrierefreie Informationstechnik Verordnung« (BITV) weiter auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, hat aber bislang keine verbindlichen Termine genannt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Internetangebote der Behörden der Bundesverwaltung in Deutschland beruhen damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Wesentliche technische Entwicklungen der vergangenen 10 Jahre sind also nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt auch für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. Außerdem beeinflusst die Verzögerung die Umsetzung sogenannter Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit von Internetangeboten, die zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden geschlossen werden können.

Schweiz setzt auf Kontrolle und Transparenz

Auch bei der Frage nach Möglichkeiten einer kontinuierlichen Fortschreibung entsprechender Richtlinien lohnt sich deshalb ein Blick in die Schweiz. Als sogenannte Prozessvorgabe schreibt die Schweizer Regelung fest, dass sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen neuer Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) die Fachgruppe "Zugänglichkeit/Accessibility" trifft, um die Erneuerungen der Richtlinie des Bundes in die Wege zu leiten. Darüber hinaus wird die Bundeskanzlei - eine Behörde vergleichbar dem deutschen Bundeskanzleramt - ab 2011 jährlich überprüfen, ob die Standards eingehalten werden. Besonders bemerkenswert: Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden.

Weitere Information zum Thema Barrierefreies Internet finden Sie auf der Webseite der Initiative Einfach für Alle unter www.einfach-fuer-alle.de.

02.02.2010, Christian Schmitz, Deutsche Behindertenhilfe- Aktion Mensch e.V.




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