Ein WEB-Content-Management-System, ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem.Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Das Besondere an einem CMS ist dabei, dass die Organisation und Aktualisierung einerWebsite möglich ist, ohne dass der Anwender über Programmierkenntnisse oder Kenntnis vonHTML verfügen muss.
Nutzungsrechte
Bei der rechtlichen Gestaltung von CMS-Überlassungsverträgen ist zunächst zu entscheiden,ob die Software auf Dauer (Kauf) oder auf Zeit (Miete) überlassen werden soll. DieNutzungsrechte an der Software werden also entweder dauerhaft oder auf Zeit eingeräumt.Weiter ist zu entscheiden, ob der Nutzer das CMS auf einer Homepage oder auf mehrereneinsetzen darf und wie viele Nutzer die Software gleichzeitig nutzen dürfen.
Da in der Regel der Quellecode des CMS mit überlassen werden muss, sind strikte Regelnnotwendig, in wiefern er geändert werden darf und welche Nutzungsrecht dann an diesengeänderten Softwareteilen bestehen. Auch hat der Lizenzgeber klarzustellen, dass keineMängelansprüche bei Mängeln an geänderten Softwareteilen bestehen, es sei denn, dass derLizenznehmer nachweisen kann, dass die Änderung für die gerügten Mängel nicht ursächlichwar.
AGB-rechtliche Besonderheiten
Da die Überlassung in der Regel auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) erfolgt, sind des Weiteren die Besonderheiten der AGB-rechtlichenWirksamkeitserfordernisse des BGB zu beachten.
Keine Haftung für fremde Inhalte
Der Lizenzgeber hat des Weiteren klarzustellen, dass er für die Rechtmäßigkeit und dieFehlerfreiheit fremder Inhalte keine Haftung übernimmt.
Pflege des CMS
Will der Lizenzgeber das CMS pflegen, hat er zu regeln, in welcher Form und in welchemAusmaß er neben der Softwareüberlassung Dienstleistungen anbietet. Diese können sein:
Andere AGB-Regularien
Die übrigen Regelungen in einem CMS-Vertrag unterscheiden sich nicht weiter von demRegelungsumfang in einem normalen Miet- oder Kaufvertrag.
Im Folgenden wird hier ein Überblick gegeben, welche Regularien in einem CMS-Vertragaufgenommen werden sollten. Das Beispiel regelt dabei den Abschluss eines Vertrages überdie dauerhafte Überlassung eines CMS über das Internet.
Wichtige Regelungsinhalte:
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff
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