Usability ist, wenn's funktioniert. Doch wie lässt sich sicherstellen, dass eine Website oder eine Anwendung benutzerfreundlich angelegt wird? Oder wie prüft man eine bestehende Anwendung?
Dazu bieten Bücher wie die von mir verfasste "Website-Konzeption" Hilfestellung. Aber es gibt auch einige Normen, Richtlinien und Verordnungen, die sich direkt oder mittelbar mit dem Thema Usability befassen. In den deutschen Normen ist dabei die Rede von "Gebrauchstauglichkeit" - der technische Ausdruck für Benutzerfreundlichkeit.
Die Normen sind allgemein gehalten, damit sie über längere Zeit gelten und nicht so sehr von technischen Neuerungen abhängig sind. Sie geben aber nur Anhaltspunkte, worauf zu achten ist. Praktische Tipps zur Umsetzung oder Listen zum Abhaken finden Sie darin nicht. Die meisten Normen sind sowohl auf Anwendungs-Software, Multimedia-Produktionen oder auf Websites anwendbar, auch wenn einige ursprünglich auf Bürosoftware abgestimmt sind.
Im Folgenden ein knapper Überblick über die wichtigsten Normen, Richtlinien und Verordnungen.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz.
blog comments powered by Disqus© 2012 FEiG & PARTNER