Wer anderen ermöglicht, auf seiner Webseite Inhalte zu veröffentlichen, riskiert eine Haftung für die Beiträge Dritter. Schon die Abmahnung aufgrund eines Unterlassungsanspruchs kann dem Betreiber Kosten um 1.000 Euro bescheren. Praxistipps zur Reduzierung des Haftungsrisikos enthält der Artikel "Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber". Unser folgender Beitrag zeigt, wie Nutzungsbedingungen dem Betreiber helfen...
Wenn der Betreiber anderen die Möglichkeit gibt, auf seinen Webseiten Beiträge zu veröffentlichen, z.B. in einem Forum, Blog, Chat, Gästebuch oder Wiki, ist er gut beraten, mit dem Nutzer durch Nutzungsbedingungen verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Sie wirken präventiv und helfen auch, wenn Dritte unzulässige Inhalte online stellen oder Ansprüche wegen solcher Inhalte geltend gemacht werden. Solche Bedingungen tragen also dazu bei, das Haftungsrisiko für fremde Inhalte zu reduzieren. Folgende Punkte in den Nutzungsbedingungen sind dabei besonders wichtig:
Ein deutlicher Hinweis an den Nutzer, dass er für den Inhalt seiner Beiträge verantwortlich ist, sollte nicht fehlen. Der Nutzer sollte außerdem durch sein Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklären,
Ratsam ist auch eine exemplarische Aufzählung unzulässiger Inhalte wie
Um das Online-Angebot des Betreibers funktionsfähig und übersichtlich zu halten, können weitere Verhaltenspflichten formuliert werden, gegebenenfalls in Form von Verboten für
Auch die Pflicht zur Geheimhaltung von Zugangsdaten (Passwort) sollte nicht fehlen.
Zu regeln sind die Rechte des Betreibers bei einem Verstoß des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Nutzungsbedingungen, beispielsweise das Recht
Sinnvoll ist ein gesonderter Hinweis, dass der Betreiber insbesondere berechtigt ist, bei Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung Dritter (z.B. im Wege einer Abmahnung), den streitgegenständlichen Beitrag sofort ohne Vorankündigung zu löschen.
Hinweis: Erhält der Betreiber Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, sollte er den entsprechenden Beitrag sofort löschen!
Besonders zu empfehlen ist eine Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter. Wird der Betreiber von Dritten wegen eines rechtswidrigen Beitrags in Anspruch genommen, kann er sich die ihm dadurch entstandenen Kosten beim Verfasser des Beitrags zurückholen.
Wird keine Regelung über die Nutzungsrechte getroffen, richtet sich der Umfang der Rechtseinräumung nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck. Nach der so genannten "Zweckübertragungstheorie" des Urheberrechts ist im Zweifel anzunehmen, dass der Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Das reicht für die Nutzung der Beiträge auf der Webseite des Betreibers. Eine spezielle Klausel zur Nutzungsrechtseinräumung bietet darüber hinaus weitergehende Vorteile:
Falls es einen geschlossenen Benutzerkreis (z.B. ausschließlich volljährige Personen oder ausschließlich Kunden des Betreibers) geben soll, sollte dies unter dem Punkt Nutzungsberechtigung zur Bedingung gemacht werden. Will der Betreiber, dass ausschließlich Beiträge zu bestimmten Themen (z.B. Gesundheit, Musik, Umweltschutz etc.) gepostet werden, ist eine thematische Eingrenzung der zulässigen Themen erforderlich.
Nutzungsbedingungen geben dem Betreiber die Möglichkeit zu seinen Gunsten, Art und Umfang der Leistung, seine Haftung und die Pflichten des Nutzers zu regeln. Sie sollten daher auf keinen Fall fehlen! Nebeneffekt: Der Nutzer weiß, was er darf, was verboten ist und mit welchen Sanktionen er bei Verstößen rechnen muss.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz.
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