Zahlungsabwicklungen auf Online-Marktplätzen oft genehmigungspflichtig


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Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sind sogenannte Finanztransfergeschäfte, wie sie bei Online-Marktplätzen die Regel sind, wenn der Geldtransfer vom Kunden zum Verkäufer über den Betreiber läuft, genehmigungspflichtig. Haben Betreiber keine entsprechende BaFin-Lizenz dafür, drohen ihnen drastische Strafen bis hin zur Geschäftsstilllegung.

Heidelpay, ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut (www.heidelpay.de), stellt auf der Internet World (25.-26. Februar, Halle B1, Stand E227) sein neues Payment-Modell speziell für Betreiber von Online-Marktplätzen vor. Das Einzelvertragsmodell von Heidelpay bietet ihnen eine komfortable Möglichkeit, den Zahlungsverkehr ZAG-konform abzuwickeln. Neben der Rechtssicherheit profitieren Marktplatz-Betreiber bei diesem Modell auch davon, dass der Checkout-Prozess für Kunden selbst bei gemischten Warenkörben mit nur einem Bezahlvorgang äußerst einfach ist. Zudem lassen sich neue Verkäufer in kürzester Zeit integrieren: schon 24 Stunden nach der Anmeldung über die Plattform Heidelpay Contract Stage oder bei einem über eine Schnittstelle angeschlossenen Marktplatz können sie aktiv werden.

Bei einer Zahlungsabwicklung über Heidelpay können Online-Marktplätze ihren Kunden sämtliche gängigen Zahlungsverfahren, wie etwa Kreditkartenzahlung, Lastschriftverfahren oder Sofortüberweisung, zur Verfügung stellen. Außerdem bietet dieses Modell Marktplatz-Betreibern den Vorteil, dass die Verkäufer ihr Geld entsprechend der hinterlegten Konditionen direkt über die Heidelpay-Treuhandkonten erhalten. Über die Heidelpay Intelligence Plattform (hIP) können Betreiber und Händler jederzeit ihre aktuellen Umsätze einsehen. Zudem lassen sich neue Händler über die Plattform Contract Stage unkompliziert und in kürzester Zeit integrieren.

 

 

Bildquellen

  • heidelpay_Screenshot: Heidelberger Payment GmbH
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