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Schriftform


Unterschrift

Eine ab dem 01.10.2016 geltende Gesetzesänderung in § 309 Nr. 13 BGB macht es womöglich erforderlich, Verträge und AGB anzupassen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen war zumeist „Schriftform“ vereinbart. Wollte ein Kunde oder Arbeitnehmer also Ansprüche (Mängelansprüche, Lohnansprüche etc.) geltend machen oder kündigen, war ein Fax oder eine E-Mail nicht ausreichend, es musste im Original …