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	<title>Bildrechte - contentmanager.de</title>
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	<description>Digital Marketing &#38; eCommerce. Seit 1999.</description>
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		<title>Memes für Unternehmen nutzen – was ist erlaubt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[contentmanager.de Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2026 07:54:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Memes sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken und längst auch in der Unternehmenskommunikation angekommen. Ob witzige Katzenbilder, sarkastische Screenshots oder satirische Text-Bild-Kombinationen: Memes funktionieren über Humor, Wiedererkennung und virale Dynamik. Genau deshalb sind sie für viele Unternehmen attraktiv. Doch was vielen nicht bewusst ist: Nicht jedes Meme darf einfach so geteilt oder nachgebaut werden, ...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.contentmanager.de/instagram/memes-fuer-unternehmen-nutzen-was-ist-erlaubt/">Memes für Unternehmen nutzen – was ist erlaubt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.contentmanager.de">contentmanager.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-start="384" data-end="451"><strong>Memes sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken und längst auch in der Unternehmenskommunikation angekommen. Ob witzige Katzenbilder, sarkastische Screenshots oder satirische Text-Bild-Kombinationen: Memes funktionieren über Humor, Wiedererkennung und virale Dynamik. Genau deshalb sind sie für viele Unternehmen attraktiv. Doch was vielen nicht bewusst ist: Nicht jedes Meme darf einfach so geteilt oder nachgebaut werden, schon gar nicht im professionellen Kontext. Wer Memes auf dem Unternehmensprofil nutzen will, sollte die rechtlichen Spielregeln kennen.</strong></p>
<h2 data-start="384" data-end="451">Wenn Conni plötzlich viral geht und der Verlag nicht mitlacht</h2>
<p data-start="453" data-end="1105">Wie groß die Reichweite von Memes sein kann, zeigte letztes Jahr der Fall rund um die Kinderbuchfigur Conni – wir erinnern uns alle noch daran: Zahlreiche Social-Media-Nutzer:innen hatten humorvolle Conni-Memes veröffentlicht, in denen sie satirisch mit den stereotypen Buchtiteln der Figur spielten. Die Inhalte gingen viral, doch der Verlag zeigte sich wenig begeistert und wies öffentlich darauf hin, dass diese Art der Nutzung nicht genehmigt sei. So las sich in der <a href="https://www.carlsen.de/sites/default/files/2025-06/Conni-Memes_FAQ.pdf?srsltid=AfmBOopS3Jclgh2gT2r9mAqhUp8XcObN4ckr6jN8TCbKror1LyexxWar" target="_blank" rel="nofollow noopener">Pressemitteilung</a>:</p>
<blockquote>
<p data-start="453" data-end="1105"><strong>Sind Conni-Memes im Netz vom Verlag genehmigt?</strong> Nein. Für keines der im Umlauf befindlichen Conni-Memes liegt eine Genehmigung oder Freigabe des Verlages vor. Dies betrifft sowohl die kommerzielle Nutzung der Conni-Memes und des Marken-Logos durch Unternehmen wie auch deren Nutzung durch Vereine, Verbände, Parteien, Interessengruppen oder anderer Personen, die Conni zur Botschafterin gleich welcher Inhalte machen.</p>
<p data-start="453" data-end="1105"><strong>Geht der Verlag gegen Verstöße gegen das Urheber-, Marken- oder Titelrecht vor?</strong> Ja. Der Verlag distanziert sich von menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen Verwendungen der Conni-Figur und lässt im gegebenen Fall rechtliche Schritte prüfen. Auch Nutzungen zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken kann der Verlag nicht akzeptieren</p>
</blockquote>
<p data-start="453" data-end="1105">Zwar blieben also rechtliche Konsequenzen aus, doch das Signal war eindeutig: Auch bei scheinbar harmlosen Memes kann es rechtliche Grenzen geben.</p>
<p data-start="1107" data-end="1258">Für Unternehmen, die Memes als kreatives Marketing-Tool einsetzen wollen, stellt sich deshalb eine zentrale Frage: <strong data-start="1222" data-end="1258">Was ist erlaubt und was nicht?</strong></p>
<h2 data-start="1260" data-end="1309">Warum Memes für Unternehmen so attraktiv sind</h2>
<p data-start="1311" data-end="1503">Ob auf <a href="https://www.contentmanager.de/social-media/marketing-auf-linkedin-die-basics/" target="_blank" rel="noopener">LinkedIn</a>, <a href="https://www.contentmanager.de/social-media/marketing-auf-instagram-die-basics/" target="_blank" rel="noopener">Instagram</a> oder <a href="https://www.contentmanager.de/social-media/marketing-auf-facebook-die-basics/" target="_blank" rel="noopener">Facebook,</a> Memes sprechen Menschen an. Sie sind kurz, visuell, emotional und häufig witzig. Für Unternehmen bieten sie gleich mehrere Vorteile:</p>
<ul data-start="1505" data-end="1775">
<li data-start="1505" data-end="1578">
<p data-start="1507" data-end="1578"><strong data-start="1507" data-end="1527">Hohe Reichweite:</strong> Memes werden oft geteilt, geliket und kommentiert.</p>
</li>
<li data-start="1579" data-end="1662">
<p data-start="1581" data-end="1662"><strong data-start="1581" data-end="1604">Kulturelle Relevanz:</strong> Sie greifen aktuelle <a href="https://www.contentmanager.de/social-media/internettrends-in-der-marketingstrategie/" target="_blank" rel="noopener">Trends</a>, Popkultur und Zeitgeist auf.</p>
</li>
<li data-start="1663" data-end="1775">
<p data-start="1665" data-end="1775"><strong data-start="1665" data-end="1688">Engagement-Booster:</strong> Wer es schafft, den richtigen Ton zu treffen, sorgt für Interaktion und Markenbindung.</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1777" data-end="2000">Gerade im <a href="https://www.contentmanager.de/nachrichten/employer-branding-ein-ueberblick/" target="_blank" rel="noopener">Employer Branding</a> oder im Social Media Marketing zeigen sich Memes als besonders effektives Mittel, um Persönlichkeit zu zeigen und Aufmerksamkeit zu gewinnen. Doch mit der Leichtigkeit kommt auch Verantwortung.</p>
<h2 data-start="2002" data-end="2035">Was rechtlich zu beachten ist</h2>
<p data-start="2037" data-end="2228">Memes wirken oft wie freies Internet-Gut. Doch in den meisten Fällen basieren sie auf fremdem Material: Bildern, Serien, Marken oder Persönlichkeiten. Und das kann juristisch heikel werden.</p>
<h3 data-start="2230" data-end="2285">1. <strong data-start="2238" data-end="2285">Urheberrecht – das Bild gehört fast nie Dir</strong></h3>
<p data-start="2286" data-end="2668">Die häufigste Rechtsquelle für Probleme: das Urheberrecht. Sobald ein Meme ein Foto, ein Screenshot, eine Illustration oder ein Motiv enthält, das nicht selbst erstellt wurde oder unter freier Lizenz steht, liegt in der Regel eine urheberrechtlich geschützte Vorlage vor. Die bloße Verfremdung oder das Hinzufügen eines lustigen Spruchs reicht nicht, um die Nutzung zu legalisieren.</p>
<p data-start="2670" data-end="2813"><strong data-start="2670" data-end="2686">Praxis-Tipp:</strong> Verwende nur lizenzfreies Material (z. B. über Pixabay, Unsplash oder spezielle Meme-Generatoren) oder erstelle eigene Bilder.</p>
<p data-start="2670" data-end="2813"></p>
<h3 data-start="2815" data-end="2883">2. <strong data-start="2823" data-end="2883">Persönlichkeitsrechte – auch Promis sind nicht vogelfrei</strong></h3>
<p data-start="2884" data-end="3171">Sogar wenn eine abgebildete Person prominent ist: Ihr Bild darf nicht ohne weiteres für Memes genutzt werden. Das sogenannte Recht am eigenen Bild schützt auch bekannte Persönlichkeiten vor unfreiwilliger Meme-Karriere, insbesondere, wenn der Kontext entstellend oder beleidigend wirkt.</p>
<h3 data-start="3173" data-end="3244">3. <strong data-start="3181" data-end="3244">Markenrecht – Logos, Namen und Farben mit Vorsicht genießen</strong></h3>
<p data-start="3245" data-end="3525">Viele Memes spielen bewusst mit bekannten Marken, Slogans oder Corporate Designs. Das kann funktionieren, oder teuer werden. Sobald eine Markenverwechslung droht oder eine Marke in schlechtem Licht erscheint, kann die Grenze zur Markenrechtsverletzung schnell überschritten sein.</p>
<p data-start="3527" data-end="3666"><strong data-start="3527" data-end="3543">Praxis-Tipp:</strong> Memes mit markenähnlichen Elementen sollten humorvoll, aber eindeutig satirisch sein und nicht wie echte Werbung wirken.</p>
<h3 data-start="3668" data-end="3750">4. <strong data-start="3676" data-end="3750">Satire, Parodie und das „Zitatrecht“ – Grauzonen statt Freifahrtschein</strong></h3>
<p data-start="3751" data-end="4130">Zwar erlaubt das Urheberrecht unter engen Voraussetzungen Zitate oder parodistische Nutzungen, aber: Diese Ausnahmen greifen selten bei klassischen Internet-Memes. Wer ein Bild übernimmt und einen lustigen Spruch ergänzt, befindet sich meist nicht auf der sicheren Seite. Gerichte urteilen streng und im Einzelfall. Die Grenze zwischen Satire und Rechtsverletzung ist fließend.</p>
<h2 data-start="4132" data-end="4181">Best Practices für rechtssichere Meme-Nutzung</h2>
<p data-start="4183" data-end="4313">Du willst Memes in Deinem Unternehmensprofil nutzen und dabei kein rechtliches Risiko eingehen? Hier sind praktische Empfehlungen:</p>
<ol data-start="4315" data-end="4966">
<li data-start="4315" data-end="4443">
<p data-start="4318" data-end="4443"><strong data-start="4318" data-end="4350">Setze auf eigene Kreationen.</strong> Fotografiere intern, illustriere selbst oder verwende Avatare bzw. Icons mit offener Lizenz.</p>
</li>
<li data-start="4444" data-end="4582">
<p data-start="4447" data-end="4582"><strong data-start="4447" data-end="4517">Nutze Meme-Vorlagen mit Creative Commons oder aus Meme-Generatoren</strong>, die ausdrücklich für die kommerzielle Nutzung freigegeben sind.</p>
</li>
<li data-start="4583" data-end="4704">
<p data-start="4586" data-end="4704"><strong data-start="4586" data-end="4657">Finger weg von geschützten Marken, Serien, Figuren oder Promi-Fotos</strong>, es sei denn, Du hast eine explizite Freigabe.</p>
</li>
<li data-start="4705" data-end="4836">
<p data-start="4708" data-end="4836"><strong data-start="4708" data-end="4767">Vermeide herabwürdigende oder politisch heikle Inhalte.</strong> Humor ist erlaubt, aber nur, wenn er nicht auf Kosten anderer geht.</p>
</li>
<li data-start="4837" data-end="4966">
<p data-start="4840" data-end="4966"><strong data-start="4840" data-end="4879">Teste intern den „Shitstorm-Check“:</strong> Würdest Du dieses Meme auch posten, wenn es doppelt so viele Leute sehen wie erwartet?</p>
</li>
</ol>
<h2 data-start="4968" data-end="5012">Memes für Unternehmen: Kreativ sein, aber mit Weitblick</h2>
<p data-start="5014" data-end="5386">Memes können die Sichtbarkeit Deines Unternehmens deutlich steigern, vorausgesetzt, sie sind gut gemacht, zielgruppengerecht und rechtlich einwandfrei. Wer humorvoll kommunizieren will, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Mit den richtigen Quellen, etwas Medienrecht-Wissen und einem Hauch Selbstironie steht dem erfolgreichen Meme-Marketing aber nichts im Wege.</p>
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		<title>Bildrechte: Wie verwalte ich sie richtig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[contentmanager.de Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 12:55:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Jede gute Website verwendet Bilder, um ihre Services zu verdeutlichen, eine bestimmte Stimmung zu erschaffen oder die User:innen optisch anzusprechen. Doch nicht nur dort, auch in Präsentationen, Whitepapers und anderen Publikationen verwenden Unternehmen Bildmaterial. Hier tritt eine wichtige Problematik auf: Die Bildrechte. Das Urheberrecht muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Welche Herausforderungen es hier gibt, ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Jede gute Website verwendet Bilder, um ihre Services zu verdeutlichen, eine bestimmte Stimmung zu erschaffen oder die User:innen optisch anzusprechen. Doch nicht nur dort, auch in Präsentationen, Whitepapers und anderen Publikationen verwenden Unternehmen Bildmaterial. Hier tritt eine wichtige Problematik auf: Die Bildrechte. Das Urheberrecht muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Welche Herausforderungen es hier gibt, welche Technologien bei der Verwaltung von Bildrechten helfen können und welche Rolle auch KI in diesem Rahmen spielen kann, erklären wir Dir im Beitrag – mit Hilfe eines Experten und einem Praxisbeispiel!</strong></p>
<p>Wer Bildmaterial erstellt, also Urheber:in des Bildes ist, hat auch ein Recht daran. Ein Recht, welches in der weiteren Verwendung dieses Materials unbedingt geachtet werden muss. Da es jedoch vor allem für große Unternehmen mit ggf. mehreren Standorten nicht einfach ist, eine Übersicht über Bilder und deren Lizenzen zu haben, wird ein gutes System benötigt. Wir werfen einen Blick darauf, wie die fachgemäße, übersichtliche und effiziente Verwaltung von Fotos und Bildrechten gelingen kann.</p>
<h2><strong>Welche Bildrechte gibt es überhaupt und wie sind sie zu unterscheiden? </strong></h2>
<p>Das erklärt uns Wolfgang Kaufmann, CEO und Gründer von <a href="https://www.eyebase.com/" target="_blank" rel="noopener">eyebase</a>: „Für ein Bild kann es einen Lizenzgeber und einen Lizenznehmer geben. Diese Rechte werden zudem genauer definiert, und zwar was den Verwendungsbereich (z.B. Print, Web…), den Verwendungszweck (z.B. Editorial, Werbung…), den Zeitraum (z.B. für unbestimmte Zeit, für 1 Jahr…) und das Verwendungsgebiet (z.B. weltweit, USA…) betrifft. Es können sogar noch feinere Untergliederungen verwendet werden (z.B. Print, Seite 1, Größe ¼ Seite).“</p>
<h2><strong>Bildrechte verwalten per DRM</strong></h2>
<p>Unternehmen, die in ihrem Alltag viel mit Bildern arbeiten, zum Beispiel ein Tourismusunternehmen, verwalten ihre Dateien oft mit einem DAM-System. Und das aus gutem Grund: Denn das Digital Asset Management schafft Übersicht und Effizienz für jede Person im Unternehmen, die Zugang darauf hat. Ganz gleich, an welchem Ort diese Person arbeitet. Wie genau <a href="https://www.contentmanager.de/nachrichten/basisfunktionen-von-dam-systemen-was-zaehlt-bei-der-auswahl/" target="_blank" rel="noopener">DAM-Systeme funktionieren</a>, welche <a href="https://www.contentmanager.de/nachrichten/dam-systeme-10-gruende-fuer-digital-asset-management/" target="_blank" rel="noopener">Vorteile sie bieten</a> und einen <a href="https://www.contentmanager.de/nachrichten/digital-asset-management-software-vergleich/" target="_blank" rel="noopener">Marktüberblick über zahlreiche Anbieter</a> haben wir Dir in weiteren Beiträgen aufgeführt. Für uns zählt in diesem Moment nur eine Funktion des DAM-Systems: Die Verwaltung von Bildrechten. Das Digital Rights Management ist ein essenzieller Teil der Verwaltung von Bildern. Ohne es kann es schnell zu unabsichtlichen Verstößen kommen. Denn nicht allen Mitarbeitenden ist sofort klar, welche Rechte das Unternehmen an einem Bild hat oder wo die Informationen dazu aufzufinden sind.</p>
<div class='vw-quote vw-quote-align-none'><i class='vw-quote-icon icon-entypo-quote'></i>DAM und DRM-Funktionen helfen also vor allem Unternehmen mit Konzern- oder verschachtelten Organisationsstrukturen dabei, drei wesentliche Punkte unter einen Hut zu bringen:</p>
<p>a) Inhomogene Benutzerschaft: zahlreiche Mitarbeiter mit unterschiedlicher Kompetenz benötigen Bildmaterial für unterschiedlichste Zwecke.<br />
b) Bildmaterial wird oft dezentral angeschafft. Im Idealfall können angeschaffte Bilder in der gesamten Organisation verwendet werden und ein System verhindert die Anschaffung von gleichen oder ähnlichen Bildern. Werden Bilder dezentral angeschafft und global verwendet, so sollte die rechtliche Dokumentation der Anschaffung (Verträge, Rechnungen…) für alle Bildverwender eingesehen werden können.<br />
c) Die große Menge an Bildmaterial und Bildnutzern erfordert ein System, in welchem sich Mitarbeiter, unabhängig von deren Kompetenz in Bildrechten, leicht zurechtfinden und fehlervermeidend arbeiten können.<cite class="vw-quote-cite">Wolfgang Kaufmann</cite></div>
<h2><strong>Was muss ich beim Kauf von Bildern beachten? </strong></h2>
<p>Wer Stockfotos oder Bilder von einer Fotografin oder einem Fotografen kaufen und zum Beispiel auf der Website einsetzen möchte, muss dabei einiges beachten: Zum einen sollte festgestellt werden, ob es das Bild vielleicht schon gibt und die Rechte bereits erworben wurden. Denn doppelt bezahlen möchte schließlich niemand. Hier kann ein DAM-System helfen, welches die Suche von Duplikaten oder ähnlichen Bildern ermöglicht. Zweitens muss die richtige Lizenzierung für die eigenen Verwendungszwecke festgestellt und aufgeführt werden. Und schließlich sollte man das Bild inklusive der vollständigen Kaufdokumentation (wer hat es gekauft, Rechnung, Bestätigung und Vertrag) im DAM-System ablegen. So kommen auch bei Mitarbeitenden, die noch nie mit dem Bild in Berührung kamen, keine Fragen zu den Bildrechten auf. Die richtige Dokumentation kann also vor massiven Strafen und Rechtsstreitigkeiten schützen.</p>
<div class='vw-quote vw-quote-align-none'><i class='vw-quote-icon icon-entypo-quote'></i>Das eindrücklichste Beispiel, was passieren kann, wenn Vorgaben nicht klar definiert sind und kein Bewusstsein besteht, zeigt der Rechtsstreit des Fotografen Klemens Horvath mit der Hotelgruppe Sofitel. Der Fotograf fertigte im Rahmen eines € 5.000.- Auftrags ein Bild für das Hotel an. Dessen Verwendung geriet außer Kontrolle, was der Fotograf nur zufällig entdeckte. Es folgte ein Rechtstreit, der in einer Vergleichszahlung im hohen sechsstelligen Bereich beigelegt wurde.<cite class="vw-quote-cite">Wolfgang Kaufmann</cite></div>
<p>Natürlich gibt es auch viele <a href="https://www.contentmanager.de/nachrichten/7_webseiten_fuer_kostenlose_bilder/" target="_blank" rel="noopener">kostenfreie Bilddatenbanken</a>, bei denen sich Unternehmen bedienen können. Da erscheint es auf den ersten Blick vielleicht nicht schlimm, wenn ein Bild nach einmaliger Verwendung (und der richtigen Kreditierung!) auf dem Unternehmensserver verschwindet. Doch auch hier nimmt das Bild Speicherplatz ein. Und im Zweifel wird es von anderen Mitarbeitenden, die nicht von dessen Existenz oder Bildrechten wissen, erneut heruntergeladen.</p>
<h2><strong>Automatisierung der Bildverwaltung durch KI</strong></h2>
<p>Immer mehr Softwarelösungen verwenden KI, um zuvor manuell durchgeführte Prozesse zu automatisieren. Das gibt Mitarbeitenden nicht nur mehr Zeit, die sie für andere wichtige Tasks nutzen können, sondern sorgt oft auch für mehr Effizienz. Das ist auch im Digital Asset Management ein enormer Vorteil, wie Wolfgang Kaufmann erklärt:</p>
<p><div class='vw-quote vw-quote-align-none'><i class='vw-quote-icon icon-entypo-quote'></i>Für einen DAM-Hersteller liegt der Schwerpunkt auf der Verwaltung von Rechten, nicht auf der Gesetzgebung. Dennoch sollte ein DAM-System in der Lage sein, <a href="https://www.contentmanager.de/marketing/whitepaper-ki-im-pim-system-dam-system-erfolgreich-einsetzen/" target="_blank" rel="noopener">KI-Technologien zu integrieren</a>, die die Rechteverwaltung unterstützen und automatisieren können. Auch wenn die rechtlichen Aspekte von KI-generierten Inhalten außerhalb des primären Aufgabenbereichs eines DAM-Herstellers liegen, ist es wichtig, die Tools und Technologien anzubieten, die Unternehmen dabei helfen, sich in diesem komplexen Umfeld zurechtzufinden.<cite class="vw-quote-cite">Wolfgang Kaufmann</cite></div><strong> </strong></p>
<h2><strong>Ein Beispiel aus der Praxis: Vorarlberg Tourismus</strong></h2>
<p>Wie eine sichere und übersichtliche Verwaltung von Bildmaterial wie auch der Bildrechte funktionieren kann, zeigt ein Beispiel aus der Praxis. Andreas Schwarzmann von Vorarlberg Tourismus hat uns dazu einige Fragen beantwortet.</p>
<div class="vw-infobox"><div class="vw-infobox-inner"><h4 class="vw-infobox-title"><span>Andreas Schwarzmann</span></h4><div class="vw-infobox-content"></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright wp-image-35013 size-presso_thumbnail_medium" src="https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/AS_web-1920x600-1-335x186.jpg" alt="Andreas Schwarzmann" width="335" height="186" srcset="https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/AS_web-1920x600-1-335x186.jpg 335w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/AS_web-1920x600-1-150x83.jpg 150w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/AS_web-1920x600-1-225x125.jpg 225w" sizes="(max-width: 335px) 100vw, 335px" /></p>
<p>Host für Reiseexperten, Vorarlberg Card Systems, IT-Systemadministrator bei <a href="https://gmbh.vorarlberg.travel/" target="_blank" rel="noopener">Vorarlberg Tourismus</a>.</p>
<p>Die Vorarlberg Tourismus GmbH, ein Unternehmen von Land Vorarlberg und Wirtschaftskammer Vorarlberg, ist die Landestourismusorganisation. Das Unternehmen setzt Maßstäbe in der Führung der Urlaubsmarke Vorarlberg, profiliert und entwickelt die  touristische Vermarktung sowie das Tourismusnetzwerk Vorarlberg. Als Dachorganisation bedient man 6 Destinationen und Regionen mit eigenen Tourismusbüros.</p>
<p></div></div></div>
<h3><strong>contentmanager.de: Haben Sie ein Digital Asset Management System allein für DRM Agenden?</strong></h3>
<p><strong>Andreas Schwarzmann:</strong> Keineswegs! Unser zentrales DAM-System wird von uns selbst, aber genauso von den Destinationen benutzt. Dabei haben wir Bereiche und Funktionsweisen, die allen gemein sind, zusätzlich kann jede Destination ihren eigenen Bereich selbst definieren und nutzen. Als einzige Ablage von Medienmaterial haben wir so landesweit dieselbe Ordnung.</p>
<p>Dadurch ist es auch möglich, über das System andere Plattformen mit Inhalten zu versorgen. So stehen jedem Hotel und Tourismusbetrieb ca 7 TB Videomaterial via Permalink zur Verfügung. Auch versorgt eyebase unsere V-Cloud mit Medienmaterial. Die <strong>V-Cloud</strong> ist das digitale Rückgrat der Vorarlberger Tourismuswirtschaft. Ob Points of Interest, Karten, Touren, Kulturangebote, Veranstaltungen, Bilder oder Karten: Die V-Cloud bündelt alle relevanten Daten unserer Netzwerkpartner und macht sie verfügbar.</p>
<h3><strong>contentmanager.de: Und wie wird den DRM Agenden Rechnung getragen?</strong></h3>
<p><strong>Andreas Schwarzmann:</strong> Aufgrund unserer Organisationsstruktur, der vielen dezentral arbeitenden Mitarbeiter:innen sind wir angehalten, ein einfach zu verstehendes, zu bedienendes und fehlervermeidendes System zu verwenden. Dazu kommt wie beschrieben die Tatsache, dass wir durch Automatismen gesteuert viele Medien an diverse Ziele ausliefern. Jedes Hotel kann auf seinem TV in der Lobby einen regionalen Imagefilm direkt von eyebase streamen, genauso werden tausende Medien automatisch via V-Cloud ausgespielt.</p>
<p>So sind wir mit dem klassischen Dilemma konfrontiert: Einerseits stehen wenig Ressourcen für DRM Agenden zur Verfügung, andererseits haben wir es durch die breite Veröffentlichung mit einem kritischen Thema zu tun, dem höchste Aufmerksamkeit beizumessen ist.</p>
<h3><strong>contentmanager.de: Können Sie kurz beschreiben, wie Sie dem Herr geworden sind?</strong></h3>
<p><strong>Andreas Schwarzmann:</strong> Da zu Beginn keine klare Vorgabe bestand und alle unsere Destinationen „ihre eigene Suppe gekocht haben“, war der erste Schritt, gemeinsam mit Juristen die inhaltlichen Anforderungen zu erarbeiten. In der Folge wurden diese mit dem DRM Lieferanten eyebase in einem Workshop verfeinert und mit recht wenig Aufwand gelang es dessen Team, diese Anforderungen in der Software umzusetzen. Jetzt sehen alle Mitarbeitenden auf den ersten Blick den rechtlichen Status aller Medien. Mit einem Klick sind die begleitenden Dokumente aufzurufen und einzusehen.</p>
<p>Dabei gelang es uns auch durch Vorgaben an Fotograf:innen viel Arbeit auszulagern. Fotograf:innen laden ihre Bilder direkt in das DAM-System hoch und arbeiten eingebettete Metadaten oder gemeinsam mit Bildern hochgeladene Dokumente entsprechen ab. Der Upload landet nur noch in unserer Redaktion, die ihn überprüft und mit einem Klick allen verfügbar macht. Wir erkennen auch, dass sich die Anforderungen manchmal ändern oder erweitern. So haben wir z.B. begonnen, interne Fotograf:innen ebenso rechtlich zu berücksichtigen. Ein flexibles, ohne großen Aufwand anpassbares System ist hier von großem Vorteil.</p>
<h2><strong>Fazit: Bildrechte sollten für alle einsehbar sein</strong></h2>
<p>Jede:r, der / die Bildmaterial verwendet, welches von einer anderen Person geschaffen worden ist, muss sich über dessen Bildrechte im Klaren sein. Und diese Bildrechte immer zum Foto angeben. Was zunächst nach einem aufwändigen Task klingt, kann man mit Hilfe eines DAM-Systems mit DRM-Feature einfach lösen. Das zeigen uns unser Experte Wolfgang Kaufmann und das Fallbeispiel des Vorarlberg Tourismus. Mit dieser Technologie sind alle Mitarbeitenden ohne großen Aufwand und oft sogar automatisiert über die Lizenzen informiert &#8211; und das Unternehmen vor Abmahnungen geschützt.</p>
<div class="vw-infobox"><div class="vw-infobox-inner"><h4 class="vw-infobox-title"><span>Wolfgang Kaufmann</span></h4><div class="vw-infobox-content">Wolfgang Kaufmann ist CEO und Gründer von eyebase, heute auch als Produktmanager im Unternehmen tätig.</p>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-35025" src="https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-300x300.webp" alt="Wolfgang Kaufmann, eyebase" width="250" height="250" srcset="https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-300x300.webp 300w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-150x150.webp 150w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-70x70.webp 70w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-335x335.webp 335w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2-360x360.webp 360w, https://www.contentmanager.de/wp-content/uploads/2024/10/wolfgang_kaufmann_300dpiv2.webp 420w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></p>
<p>eyebase startete 1997 als Digital Asset Management Anbieter zunächst für eine Gruppe von Kunstgalerien. Bald darauf war man Marktführer bei Museen und Archiven. Schließlich wurde die Bedeutung von DAM-Systemen auch in der Wirtschaft bekannt und das Unternehmen fokussierte sich seit 2006 auf die Programmierung und Integration von eyebase in unterschiedlichen Branchen und Projektgrößen. Heute sprechen über 400 erfolgreiche DAM Projekte für die Erfahrung und das Engagement von eyebase. </div></div></div>
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