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6 U 121/15


Nach § 13 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) hat der Anbieter einer Website den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Nach mittlerweile überwiegender Meinung der …