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AG Düsseldorf


Urheber-/Werberecht aktuell: Lizenzverstoß bei Urheberbenennung mittels Mouseover sowie GbR- und Gesellschafter-Haftung Mit Urteil vom 3. September 2014 (Az.: 57 C 5593/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Verstoß gegen die streitgegenständlichen Lizenzbedingungen vorliegt, indem der Name des Urhebers lediglich durch Überstreichen mit dem Mauszeiger (Mouseover) erkennbar war, da es sich nicht um eine mit …