Leistungsschutzrecht: Faire Lösung oder Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz?


Die geplante EU-Urheberrechtsreform umfasst 24 Artikel. Zwei davon sind für das World Wide Web von essentieller Bedeutung: Die Artikel 11 und 13. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat mehrheitlich für die Umsetzung dieser Artikel gestimmt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Plenum des Europaparlaments. Am 4. Juli stimmt dieses über die Urheberrechtsreform ab.

Das neue EU-Leistungsschutzrecht soll eigentlich Verfasser von Content im Internet vor der unentgeltlicher Verwendung ihrer Inhalte durch Unternehmen wie etwa Suchmaschinen schützen. Diese nutzen fremde Leistungen ohne dafür zu bezahlen. Müssen Google, YouTube und Co., die mit dem Listen und Darstellen fremder Inhalte sehr viel Geld verdienen, künftig für eben diese Nutzung des Contents an Künstler, Autoren, Verlage und Produzenten eine Vergütung zahlen? In Deutschland gibt es bereits seit 2013 ein solches Leistungsschutzgesetz. Dieses funktioniert in der gedachten Form allerdings nicht. Für Urheber existiert trotz Leistungsschutzgesetz keine realistische Möglichkeit, Unternehmen wie zum Beispiel Google und YouTube zur finanziellen Anteilnahme zu zwingen. Das will die EU nun europaweit mit einem Gesetz ändern.

Das geplante Leistungsschutzrecht soll demnach Urheber finanziell deutlich lukrativer als bisher an der Auswertung und Darstellung ihrer Inhalte beteiligen. Gleichzeitig sollen Plattformen wie wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen stärker in die Pflicht genommen werden. Bereits beim Upload der Inhalte sollen diese per Upload-Filter von den verschiedenen Plattformen auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Solche Upload-Filter bedeuten für Plattformen die Abkehr vom sogenannten Providerprivileg. Dieses Privileg befreit Plattformbetreiber von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen. Zumindest solange, bis betroffene Inhalte nachträglich bei bekannt werden auch beseitigt werden. Sollte Content nun urheberrechtlich geschützt sein, dürfen Plattformen diesen nicht veröffentlichen – oder eben Lizenzgebühren an den Urheber zahlen.

Leistungsschutzrecht schwächt die Meinungsfreiheit

Das Gesetz richtet sich primär an Dienste und Plattformbetreiber wie Facebook, YouTube oder Google, die ihre Umsätze mit fremden Inhalten generieren. Gegner der Reform fürchten aber, dass auch Blogger, Influencer, kleine Unternehmen und Privatnutzer betroffen sein werden. Wenn diese beispielsweise Content im Internet, sammeln, posten, teilen und kommentieren. Für Kritiker sind Upload-Filter eine echte Gefahr für die Meinungsfreiheit. Jedes Video, jeder Inhalt wird überwacht, geprüft und eventuell dann gesperrt. Satire, kritische Inhalte, Memes, Zitate, Parodien und andere erlaubte Ausnahmen sind künftig gefährdet, da automatische Filter und Algorithmen diese nicht erkennen und unterscheiden können.

Ein funktionierendes Lizenzmodell, dem sich Facebook, Instagram oder Google unterwerfen, dürfte nicht realisierbar sein. Wie eine gesamteuropäische Lösung erfolgreich umgesetzt werden soll, was auf nationaler Ebene in Deutschland total versagte, bleibt abzuwarten.

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