Bitkom-Studie: Deutsche mit großem Interesse an Drohnenlieferung


Quadrocpter Drohne als Beispiel für Drohnenlieferung

Einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom nach ist für viele Deutsche die Drohnenlieferung durchaus reizvoll. Doch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder warnt: »Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.«

Die potenziellen Einsatzbereiche für Drohnen sind vielfältig – ob nun beim Sport, der Überwachung und Sicherung, Freizeit oder in der Logistik. Gerade letzteres ist aktuell eine heiße Option auf der letzten Meile. Laut der Studie findet besonders die Medikamentenzustellung, zum Beispiel an entlegene oder schwer zugängliche Orte, Zustimmung. 57 Prozent der Befragten sehen den Drohneneinsatz zu diesem Zweck als sinnvoll an und würden davon auch Gebrauch machen oder können sich dies zumindest vorstellen. Fast die Hälfte (49 Prozent) findet auch die Drohnenlieferung von Einkaufen vielversprechend. »Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt«, erklärt Rohleder. »Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen.«

Besonders reizvoll scheint auch der (private) Drohneneinsatz für spektakuläre Foto- und Videoaufnahmen zu sein. 48 Prozent würden Drohnen hierfür nutzen. Ein Viertel (27 Prozent) der Befragten zeigt Interesse an Drohnen als Spielzeug. Ähnliche viele (24 Prozent) würde gerne die Nachbarschaft »erkunden«. Jeder Fünfte reizt der sportliche Wettkampf und möchte gerne Rennen fliegen. »Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen«, so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. »Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.«

Die Nutzung von Drohnen unterliegt aber klaren Regeln und Gesetzen. Für alle Modell und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm besteht eine Kennzeichnungspflicht. So soll im Schadensfall der Halter schnell ermittelt werden können. Für Flugmodelle ab 2 Kilogramm aufwärts ist eine Art Flugführerschein, ein sogenannter Kenntnisnachweis, erforderlich. Alle Regelungen zum Betrieb von Drohnen stehen in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums.

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