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Usability-Normen

 
ISO/IEC 9126 - Software Engineering - Product Quality
Diese Norm legt Kriterien für die Messung von Softwarequalität fest. Softwarequalität definiert sie als die Eignung, die Aufgaben zu erfüllen, für die sie erstellt wurde. Die Qualitätskriterien sind:
Funktionalität
Die Anwendung muss technisch die Aufgaben angemessen und richtig erledigen.
Zuverlässigkeit
Es sollen keine technischen Fehler auftreten, Benutzungsfehler sollen toleriert werden und leicht korrigierbar sein.
Verwendbarkeit
Das System soll leicht verständlich und erlernbar sein
Effizienz
Die Aufgaben sollen angemessen schnell und mit möglichst wenig Verbrauch von Rechenzeit und Speicherplatz durchgeführt werden.
Pflegbarkeit
Die Anwendung muss gut dokumentiert sein, im Ablauf leicht nachvollziehbar sein und sich problemlos ändern lassen.
Portierbarkeit
Es soll möglich sein, das System an andere Gegebenheiten anzupassen und es gegebenenfalls auch zu ersetzen.
DIN ISO/IEC 12119 - Softwareerzeugnisse - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen
Diese Norm beschreibt Kriterien zur Softwarequalität, die vor allem Produktbeschreibung, Dokumentation und Prüfverfahren betreffen. Sie bezieht sich auf Software, die ausgeliefert bzw. verkauft wird und ist für Websites weniger wichtig.
ISO 9000 und 9001
Diese bekannten Normen für Qualitätsmanagement sind für Software und insbesondere Websites nicht besonders relevant (das meint auch DATech - Deutsche Akkreditierungsstelle Technik e.V.). Sie beschreiben Vorgehensweisen für Organisationen, die durch eine Strukturierung ihrer Arbeitsprozesse die Qualität ihrer Produkte oder Dienstleistungen sicherstellen wollen.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Dieses verpflichtet alle Behörden, barrierefreie Anwendungen für Mitarbeiter und Bürger einzusetzen. Dadurch soll Menschen mit Behinderungen der Zugang zu und die Arbeit bei öffentlichen Stellen ermöglicht werden. (Link am Ende des Newsletters)
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Damit wird das Behindertengleichstellungsgesetz für die Internetangebote der staatlichen Behörden umgesetzt.
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
Die Bildschirmarbeitsverordnung regelt hauptsächlich die Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes, weniger die von Anwendungen. Sie soll Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren bei der Arbeit am Bildschirm schützen.
Allerdings finden sich auch hier Vorgaben für die Usability. Diese entsprechen weitgehend denen der DIN EN ISO 9241. Hinzu kommt allerdings die Vorschrift, dass ohne das Wissen der Benutzer keine Daten erhoben werden dürfen, die zu seiner Kontrolle dienen.
Die Verordnung ist anders als die Normen verpflichtend einzuhalten. Sie betrifft Arbeitgeber, die ihren Angestellten Software zur Verfügung zu stellen müssen, die diese Anforderungen erfüllt.
Industrie-Standards und Firmen-Richtlinien
Viele große Softwarehersteller haben eigene Richtlinien zur Usability aufgestellt. Diese sind sehr umfangreich, aber nah an der Praxis orientiert. Daher lohnt es, sich diese näher anzusehen. Zwar haben die Betriebsystemen von Apple oder Microsoft sicher noch einige Usability-Schwächen, doch wurde keine andere Software so intensiv getestet, verwendet und im Laufe der Jahre verbessert wie Mac OS und Windows. Die Erkenntnisse daraus sind in diese Industrie-Standards bzw. -Richtlinien eingegangen, was sie so nützlich macht.
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09/2004, Jens Jacobsen

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